Ab Montag, 29. April, ist das Wahlbüro der Stadt Sankt Augustin wieder geöffnet. Das Wahlbüro befindet sich im Ratssaal des Rathauses, Markt 1, Erdgeschoss.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Fragen rund um die Europawahl und die Eintragung in das Wählerverzeichnis und nehmen schriftliche Briefwahlanträge entgegen.
Wer am Wahltag verhindert ist und sein Wahlrecht gerne durch Briefwahl ausüben möchte, kann ab dem 29. April direkt im Wahlbüro wählen oder die Briefwahlunterlagen dort beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:
• mit dem Onlinewahlscheinantrag (OLIWA) auf https://www.sankt-augustin.de
– Die Daten werden hierbei unmittelbar in das Fachverfahren übernommen.
• formlos per E-Mail unter wahlscheinantrag@sankt-augustin.de
• durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte
• persönlich im Wahlbüro
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Der formlose Antrag muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers enthalten.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Montagnachmittag von 14 bis 18 Uhr.
Das Wahlbüro ist telefonisch erreichbar unter 02241 243-318 bis 243-322.