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E-Tretroller-Workshop

Termine

Stadt bringt seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen mit Sharing-Anbietern zusammen

Das Mobilitätsmanagement und die Verkehrsplanung der Stadt Sankt Augustin trafen sich mit der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, einem stark seheingeschränkten Bürger und Vertretern der Sharing-Anbieter TIER und VOI, des Zukunftsnetzes Mobilität NRW und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg im Technischen Rathaus, um Alltagserfahrungen mit E-Tretrollern auszutauschen.

Neben dem Erfahrungsaustausch lag ein Fokus auf gemeinsamen Lösungsansätzen im Umgang mit E-Tretrollern. Dabei wurden neue Erkenntnisse aus Praxis und Forschung diskutiert. Trotz einer Vielzahl an Hinweisen und Einladungen war es leider nicht gelungen, eine größere Anzahl an seh- und mobilitätseingeschränkten Menschen für dieses Thema zu gewinnen. Der gemeinsame Austausch trug trotzdem sehr zum gegenseitigen Verständnis bei. So war es dem sehbehinderten Bürger und der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten gänzlich unbekannt, dass Anbieter von Sharing-Mobilität schon länger an technischen Lösungen arbeiten, damit sich eingeschränkte Menschen trotz Hindernissen im öffentlichen Raum besser bewegen können. Auf der anderen Seite zeigten die Berichte aus dem Alltag eingeschränkter Menschen, dass es noch viel mehr pragmatische als diverse technische Lösungen braucht.

Einig waren sich alle Beteiligten, dass die Stadt ein rein stationsbasiertes Verleihsystem anstreben soll, sodass keine E-Tretroller willkürlich im öffentlichen Raum, sondern ausschließlich in einem dichten Netz von Abstellzonen geparkt werden können. Zudem wurde über Mindestgehwegbreiten diskutiert, die von Seiten der Stadt zukünftig noch stärker in den Fokus rücken sollen. Alle Beteiligten waren froh über den gemeinsamen Austausch und wünschen sich künftig eine Fortsetzung.

Zum Hintergrund: Nach dem Pilotprojekt haben Stadtrat und Mobilitätsausschuss im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen, die E-Tretroller im Regelbetrieb einzuführen. In einem Auswahlverfahren wurden anhand zuvor festgelegter Kriterien zwei Anbieter ausgewählt. Die Begrenzung der Anbieter über ein Auswahlverfahren in Verbindung mit einer Sondernutzungsgenehmigung ist europaweit in einigen Städten durchgeführt worden, in Deutschland aber bislang nicht verbreitet. Durch dieses Verfahren ist es möglich, dass lediglich zwei Anbieter aktiv sind und die Anzahl der E-Tretroller auf 300 Stück im Stadtgebiet begrenzt ist (150 je Anbieter). Die Erfahrung aus dem Pilotprojekt zeigt, dass diese Anzahl derzeit bedarfsgerecht ist.

Die Anbieter zahlen für die Sondernutzungserlaubnis 30 Euro pro E-Tretroller und Jahr. In der Nähe von Gewässern, in Parkanlagen und anderen sensiblen Bereichen sind Verbotszonen eingerichtet, in denen die Leihe eines E-Tretrollers nicht beendet werden kann. Die Anbieter betreiben eine rund um die Uhr erreichbare Service-Nummer, um im Störfällen schnell reagieren zu können.

Ein zentrales Anliegen der Stadt und der Anbieter ist die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und die sachgemäße Nutzung dieses Verkehrsmittels. Die Nutzenden sollen mithilfe einer Sicherheitskampagne sensibilisiert werden, die voraussichtlich im Sommer starten wird: Nutze den Radweg oder die Fahrbahn, fahre nie auf Gehwegen, fahre nur alleine und nicht zu zweit, fahre nüchtern, parke mit Rücksicht und trage einen Helm sind einige Stichworte. Zu diesen Themen zählt auch der nun durchgeführte Austausch zwischen Sharing-Anbietern und seh- und mobilitätseingeschränkten Menschen.

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