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Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung

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Schulisch oder dual – was darf es denn sein?

Eine erste wichtige Entscheidung ist zwischen schulischer und dualer Ausbildung zu treffen. Duale Ausbildung heißt das bewährte Modell einer praktischen Ausbildung im Betrieb verbunden mit der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Eine schulische Ausbildung kann etwa in Berufsfachschulen oder Berufskollegs absolvieren. Dies bedeutet eine zunächst eher theoretische Ausbildung ergänzt um Praktika und praktische Übungen in Lehrräumen.

Während bei der dualen Ausbildung die angehenden Fachkräfte ein Gehalt bekommen, müssen Auszubildende eine schulische Ausbildung selber bezahlen. Beide Ausbildungsmöglichkeiten schließen mit einem Berufsabschluss ab – schulische Ausbildungen werden dabei vor allem im sozialen Bereich oder im Dienstleistungsbereich angeboten. Duale Ausbildungen finden sich dagegen vorwiegend im Bereich von Handwerk und Industrie sowie Landwirtschaft, Handel und bei den freien Berufen (wie z. B. die Ausbildung zum/zur Notarfachangestellten). Zusätzlich gibt es noch Ausbildungen im öffentlichen Dienst.

Vorschriften zu den sogenannten anerkannten Ausbildungsberufen in der dualen Ausbildung finden sich zunächst im bundesweit gültigen Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Dort sind auch Rechte und Pflichten von Auszubildenden festgehalten. Einzelheiten der Ausbildungen werden dann in separaten Ausbildungsordnungen geregelt: u. a. die festgelegte Berufsbezeichnung, Dauer und Inhalte der Ausbildung. Auch den Ausbildungsrahmenplan für die Inhalte der betrieblichen Ausbildung findet man dort. Für die Prüfungen zuständig sind die entsprechenden Kammern (oft Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).

Schulische Ausbildungen sind meist länderrechtlich geregelt. Daher können auch Abschlussbezeichnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich lauten. Schulische Ausbildungen im Bereich Gesundheit und Pflege sind jedoch bundesweit über die entsprechenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Die Prüfungen finden vor einem Prüfungsausschuss bei den einzelnen Schulen statt. (wwp)

*wwp/Foto: Archiv

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